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Thema: Dienstfreistellung

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Seiten: [1] 
10.11.2004, 07:37 Uhr
shooter besucht im Moment nicht das Board.shooter eine private Nachricht schreibenshooter


Dienstfreistellung
Arbeitswelt

AN ALLE MITARBEITER/INNEN

Anhang zur Dienstordnung (Dienstfreistellung in bestimmten Fällen)



Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verstorbenen können Sie nichts mehr tun und jemand anders kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.

Eigener Todesfall
Hier können Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn a) Sie uns zwei Wochen vor Ihrem Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Arbeitskraft einstellen können. b) Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können. c) Ihre Unterschrift und die Ihres behandelnden Arztes vorlegen, dass Sie verstorben sind. Liegt eine der beiden Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlstunden vom Jahresurlaub abgezogen.

Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung einesTeiles von Ihnen verstößt gegen den geltenden Arbeitsvertrag.

Silberne- oder Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Geburtstag
Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.

Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Freistellung vorgesehen. Sie hatten ja schon den Spaß.



Ihr Arbeitgeber
:D
  
10.11.2004, 12:09 Uhr
Cobra besucht im Moment nicht das Board.Cobra eine private Nachricht schreibenCobra


Na, da kommen ja harte Zeiten auf uns zu !!!

:)) :)) :)) :)) :)) :)) :))
--
MfG Klaus
  
10.11.2004, 18:29 Uhr
Mücke besucht im Moment nicht das Board.Mücke eine private Nachricht schreibenMücke
(DanielS)



Hallo ,

eigentlich wollte ich meine Bauchmuskeln heute Abend schonen

aber nach dem Post konnt ich mich nicht mehr halten :)) :))

Einfach super :)) :)) :)) :)) :)) :)) :)) :)) :))
  
10.11.2004, 21:41 Uhr
OberstSchulz besucht im Moment nicht das Board.OberstSchulz eine private Nachricht schreibenOberstSchulz


Hallo,

:)) :))
jo das ist net schlecht :D

wie war die Ersteregel die man lernt wenn man in die Ausbildung geht?

§1 Er ist der Chef.
§2 Der Chef hat immer Recht.
§3 Der Chef weiss immer was zu tun ist.
§4 Sollte der Chef mal nicht Recht haben tritt automatisch Paragraph §1 und §2 und §3 in Kraft.
--
____________
tschüss bjoern

http://www.391er.de

http://www.sailundroad.de
  
11.11.2004, 19:17 Uhr
Roverleo1 besucht im Moment nicht das Board.Roverleo1 eine private Nachricht schreibenRoverleo1


Mann merkt das du der Chef bist.:)) :)) :))

Arme Jungs ;) ;)
--
Viel Spaß und Erfolg beim Bauen wünscht.

Dirk.R

Info fahre Kanal 92.

40 Mhz
  
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