Boardnews:   Editieren von Beiträgen Du bist noch nicht registriert/eingeloggt !
RC-Panzer
  RC-Panzer Boards
    Off Topic
      € 300.000,- Panther
[ - Registrieren - Login - Passwort? - Hilfe - Suche - Kategorien wählen - F.A.Q. - ] Das Board hat 5232 registrierte Mitglieder
Davon 166 im letzten Monat im Board aktiv
7 Mitglieder, 9 Gäste und 53 Webcrawler online
[ - Aktuelle Beiträge - RC-Panzer-Homepage - Fanlandkarte - Board Regeln - ]

Thema: € 300.000,- Panther

[ - Antworten - ]
Seiten: [1] (2) (3) (4) (5) 
27.07.2004, 19:05 Uhr
Uwe besucht im Moment nicht das Board.Uwe eine private Nachricht schreibenUwe
GMM Winner 2003, 2005



Hallo,

vielleicht hat ja jemand soviel Geld übrig. Scheint ja lt. Text komplett zu sein und muß ja nur noch ein bißchen geputzt werden, dann sieht er aus wie neu ;D ;D ;D :

http://www.milweb.net/webverts/13169/


Gruß
Uwe

PS.: schön wär' die Zeit, in der alle an das gleiche glauben würden - aber eigentlich nicht wirklich, oder ? ?(
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
27.07.2004, 19:10 Uhr
Huettenknecht57 besucht im Moment nicht das Board.Huettenknecht57 eine private Nachricht schreibenHuettenknecht57


Na,
wie wäre es denn mit einem Spendenaufruf ??
:D :D :D
--
!! Die Huette läßt grüßen !!
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
27.07.2004, 20:50 Uhr
chrisch besucht im Moment nicht das Board.chrisch eine private Nachricht schreibenchrisch


@Uwe

Du bist so gemein - jetzt muss ich Haus/Hof/Familie versetzen
:))
--
MfG Chrisch
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
27.07.2004, 20:58 Uhr
Howitzer besucht im Moment nicht das Board.Howitzer eine private Nachricht schreibenHowitzer


Hallo

Ehrlich gesagt, für so ein Projekt würde ich auch ein Paar Mäuse (und Arbeitsstunden) springen lassen .

Bei 748 Mitglieder durch 300.000€ wären das 401€ pro Person !!! Da gibt es aber noch das KW Gesetz.

Träumen darf man ja noch ..........:rolleyes:

--
Gruss Marcus
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
27.07.2004, 21:56 Uhr
rebam besucht im Moment nicht das Board.rebam eine private Nachricht schreibenrebam


Ich würd ihn ja fürs Forum kaufen,
aber weißt du wie eng eine Forumsversammlung in dem Teil wird :look: ;)
:hasi: Tino
--
ANOTHER ONE BITES THE DUST
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
27.07.2004, 22:01 Uhr
Viper1 besucht im Moment nicht das Board.Viper1 eine private Nachricht schreibenViper1


Vielleicht nimmt den kleinen Panther ein Zoo auf und wir dürfen die Pfleger sein:D
--
Viper1
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
27.07.2004, 22:05 Uhr
chrisch besucht im Moment nicht das Board.chrisch eine private Nachricht schreibenchrisch


@Viper
na dann kaufen und Munster stiften - da wäre er bei Artgenossen
:D
--
MfG Chrisch
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
27.07.2004, 22:17 Uhr
Radfahrer besucht im Moment nicht das Board.Radfahrer eine private Nachricht schreibenRadfahrer


Hallo Raubtier-Retter!

Wo haben die das Ding ausgegraben? Telefonnummer ist anscheinen Deutschland? Wo stände er? Braucht man 2 Tieflader um die Klamotten zu bewegen.

Nach dem Strahlen bleibt von den Sachen nicht viel über :(

Aber wo fände man sonst überhaupt noch eine Resto-Basis?

Ich spiel am WE Lotto ;)

cu

--
Olaf (der Radfahrer)
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
27.07.2004, 22:36 Uhr
Struppi besucht im Moment nicht das Board.Struppi eine private Nachricht schreibenStruppi


@Radler

Das ist doch wieder eine Restauration die ich Organisieren könnte:

MfG Mario

:bounce: :bounce: :bounce: :bounce: :bounce: :bounce:
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
28.07.2004, 00:30 Uhr
Cobra besucht im Moment nicht das Board.Cobra eine private Nachricht schreibenCobra


@ Radler: Das mit dem Lotte is aber nit dein Ernst, oder etwa doch ??? 8o
--
MfG Klaus

http://www.cs-ger.de


mein CounterStrike-Clan

-[GER|Kingcobra]-
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
28.07.2004, 06:20 Uhr
shooter besucht im Moment nicht das Board.shooter eine private Nachricht schreibenshooter


moin

Ich habe unlängst mal von jemandem gehöhrt, das in Rußland
ein Panter im Moor gefunden wurde und der Zustand doch noch recht gut ist.

Eventuell ist er das ja.

Die Idee mit dem Spendenaufruf finde ich hochinteressant
und für die Restauration würde ich Platz zur verfügung stellen.

Das wäre doch nen echter Kracher :bounce: :bounce: :bounce:
--
Gruß

shooter :smokin:




" Demokratie ist die Freiheit
des anders Denkenden " :look:



Links auf das Bild klicken für weitere LEO - BILDER !

[ Dieser Beitrag wurde von shooter am 28.07.2004 editiert. ]
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    Beitrag 1 mal editiert. Zuletzt editiert von shooter am 28.07.2004 06:39.
28.07.2004, 07:13 Uhr
Silius besucht im Moment nicht das Board.Silius eine private Nachricht schreibenSilius


Guten Morgen !
Wie wäre denn die Gesetzgebung wenn ich mir so einen Panther auf den Hof stellen würde ? Darf man in Deutschland so ein Teil überhaupt besitzen als Privatperson ?

Gruss Silius
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
28.07.2004, 07:24 Uhr
Viper1 besucht im Moment nicht das Board.Viper1 eine private Nachricht schreibenViper1


Jepp, darfst Du. Wirst aber das Ding soweit unbrauchbar machen müssen, das Du damit keinen "Unfug" anstellen kannst (also damit Du nicht rumballern kannst)
Lt Zeitungsmeldung besitzt jemand mehrere T?. Stand mal drin, weil er damit auf seinem Gelände so einen zum Abruch einer Garage benutzt hat :D
--
Viper1
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
28.07.2004, 07:27 Uhr
shooter besucht im Moment nicht das Board.shooter eine private Nachricht schreibenshooter


Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG)
Das zum 01. April 2003 in Kraft tretende WaffNeuRegG bestimmt u.a., dass sich die Vorschriften des Waffengesetzes (WaffG) nicht mehr auf Kriegswaffen beziehen (§ 57 Abs. 1 Satz 1 WaffG).
Die Folgen dieser klaren Trennung zwischen dem WaffG und dem KWKG sind in ihrer Gesamtheit aus dem Text der Vorschriften des WaffNeuRegG nicht ohne weiteres klar erkennbar.

Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen
Die bisherigen Verbote nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e) und Nr. 11 WaffG (alt) sind zum
01. April 2003 entfallen ("Anscheinskriegswaffen").
Die vom Bundeskriminalamt nach § 37 Abs. 3 WaffG (alt) bis zum 31. März 2003 erteilten
Ausnahmeerlaubnisse bleiben weiterhin gültig.

Die Richtlinien BMWi V B 3 - 10 17 03 - vom 21. April 1999 über
- Kriterien für die Unbrauchbarmachung der Kriegswaffen der Nr. 29 a - c der Kriegswaffenliste
(KWL) der Rohre und Verschlüsse für diese Kriegswaffen (Nummern 34 und 35 KWL)
- Halbautomatische militärische Gewehre i.S. der Nummer 29 d der Kriegswaffenliste
- Anforderungen an tragbare Handfeuerwaffen für Theateraufführungen, Film- und Fernsehzwecke, die Kartuschenmunition verfeuern können
-
sind mit Wirkung vom 01. April 2003 nicht mehr anzuwenden. Sie werden neu gefasst.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) wird voraussichtlich von der Verordnungsermächtigung des § 13a KWKG über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen Gebrauch machen. Diese Verordnung dürfte im Laufe des Jahres veröffentlicht werden.

Die Unbrauchbarmachung einer Kriegswaffe bei gleichzeitiger Herstellung als Dekorationswaffe setzt stets einen schriftlichen Antrag beim BMWA voraus. Übergangsweise können in dringenden Fällen Einzelgenehmigungen im Vorgriff auf die neue VO und die neue Richtlinie erteilt werden
Im Grundsatz müssen künftig alle Kriegswaffen der Nr. 29 KWL unbrauchbar gemacht werden, wobei im Kern die bisherigen Anforderungen an die Unbrauchbarmachung von vollautomatischen Kriegswaffen der Nr. 29 KWL bestehen bleiben.
Hinzu kommt, dass eine Kriegswaffe nur als Dekorationswaffe (Dekowaffe) durch Personen / Firmen unbrauchbar gemacht werden kann, die im Besitz einer gewerblichen Waffenherstellungserlaubnis sind.

Das Firmenzeichen muss immer sichtbar auf der Waffe "eingeschlagen" werden.
Alle Hauptteile der künftigen Dekowaffen, nämlich
- Rohr
- Verschlussträger
- Verschlusskopf
- Griffstück und
- Waffengehäuse
müssen mit einer einheitlichen (Waffen-)Nummer versehen werden.

Besteht eine Kriegswaffe aus "Ersatzteilen" mit verschiedenen Waffennummern, so muss eine bereits vorhandene sichtbare Nummer auf allen Hauptteilen angebracht werden. Die vorhandenen anderen Nummern sind mit einem "X" auszuschlagen.

Eine als Dekowaffe unbrauchbar gemachte Kriegswaffe der Nr. 29 KWL ist ausnahmslos einem
deutschen Be***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****amt zur amtlichen Kontrolle vorzulegen. Dies ist jedoch erst dann möglich, wenn
- die Kriegswaffe von dem Genehmigungsinhaber einer gewerblichen Herstellungserlaubnis
unbrauchbar gemacht worden ist (Nr. II der bisherigen Richtlinie über Kriterien für die
Unbrauchbarmachung der Kriegswaffen der Nr. 29 a - c KWL),
- die Hauptteile der Kriegswaffe mit einer einheitlichen (Waffen-)Nummer versehen sind, und
- das Firmenzeichen sichtbar "eingeschlagen" worden ist.
-
Das Be***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****amt kann Nacharbeiten / Verbesserungen verlangen oder auf Kosten des Vorführers selbst durchführen. Die Dekowaffe erhält ein amtliches "Abnahmezeichen" durch das Be***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****amt; es fertigt außerdem eine schriftliche Abnahmebescheinigung aus.

Bei der Einfuhr von Kriegswaffen, die bereits im Ausland entsprechend den o.g. Voraussetzungen zu Dekowaffen umgebaut wurden, ist das Firmenlogo des Einführers sichtbar und dauerhaft anzubringen
(Der Einführer haftet in diesem Fall für die ordnungsgemäße Unbrauchbarmachung der Kriegswaffe in eine Dekowaffe).
Der Einführer muss die Dekowaffe unverzüglich einem deutschen Be***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****amt zur Prüfung vorlegen.
Erst mit dieser Abnahme wird das zuständige Zollamt die eingeführte Ware endgültig zum freien Verkehr abfertigen.

Im übrigen wird darauf verwiesen, dass ab dem 01. April 2003 sogenannte "Teilesätze" von einem
lizensierten Waffenhersteller in "Dekowaffen" umgebaut werden können. Diese Dekowaffen müssen dem vorgenannten neuen Verfahren für die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen der Nr. 29 KWL entsprechen.

Zukünftige Regelungen für halbautomatische Gewehre
Halbautomatische Gewehre, soweit es sich nicht um Kriegswaffen der Nr. 29d) handelt, die nach dem 01.
September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, können unabhängig von ihrem
Aussehen als Waffen im Sinne des neuen WaffG zugelassen werden.. Im Gegenzug hierzu ist es ab 01. April 2003 grundsätzlich nicht mehr möglich, halbautomatische militärische Gewehre in sogenannte "zivile ***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****waffen" umzubauen. Ebenso wie bisher schon bei vollautomatischen Kriegswaffen können Rohre und Verschlüsse von halbautomatischen militärischen
Kriegswaffen der Nr. 29 d) KWL bei der Herstellung von neuen halbautomatischen Sport- oder
Jagdwaffen nicht verwendet werden; sie sind ausnahmslos unbrauchbar zu machen.
Als Folge davon kann auch die Einfuhr von "zivilen ***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****waffen", hergestellt aus Kriegswaffen der Nr. 29 d) KWL gemäß Richtlinie ab 01. April 2003 nicht mehr zugelassen werden.

Das BMWA wird zusammen mit dem BMF einen entsprechenden Erlass erstellen, der in die
Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung unter VSF SV 0208 aufgenommen und allen
Zolldienststellen zur Verfügung gestellt wird. Dieser Erlass wird auch die Zollbehandlung der
"Dekowaffen" regeln.

Filmwaffen
Ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch dürfen Kriegswaffen der Nr. 29 KWL in Waffen für Theateraufführungen, Film- und Fernsehzwecke, die Kartuschenmunition verfeuern können, umgebaut werden (sogenannte "Filmwaffen"). Diese Arbeiten dürfen zukünftig nur von einem Inhaber einer gewerblichen Waffenherstellungserlaubnis durchgeführt werden. Das Firmenlogo muss dauerhaft und sichtbar auf der "Filmwaffe" angebracht werden. Die Waffennummer ist wie bei den Dekowaffen auf den Hauptteilen "einzuschlagen". Die bisherige Munitionsbezeichnung muss "ausgeixt" bzw. so sichtbar angebracht werden, dass der ausschließlich zugelassene Ver***** das Thema ist hier nicht erwünscht ***** mit Platzpatronen (z.B. "nur für Platzpatronen 9mm Luger" oder "9mm x 19 Platz") erkennbar wird.
Vor der ersten (gewerblichen) Verwendung muss die "Filmwaffe" einem deutschen Be***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****amt zur
Abnahme vorgelegt werden.
Das Be***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****amt prüft die Haltbarkeit , die Funktionssicherheit der "Filmwaffe" sowie die Maßhaltigkeit, soweit es das Patronenlager betrifft. Mit den zur Verwendung als Filmwaffe vorgesehenen Platzpatronen müssen entsprechende Funktionsbeschüsse durchgeführt werden. Für die Funktion "Dauerfeuer" sind mindestens 10 Platzpatronen zu verwenden. Die "Filmwaffe " erhält ein amtliches Funktionsbe***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****zeichen.
In der Be***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****bescheinigung bestätigt das Be***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****amt gleichzeitig die ordnungsgemäße Durchführung der Umbauarbeiten im Sinne der bisherigen Richtlinie BMWi V B 3 - 10 17 03 - vom 21. April 1999 bzw. der zukünftig geltenden Regelung.


Besonderheiten:
Natürlich findet dieses Gesetz auch Anwendung bei Bodenfundwaffen und deren wesentliche Teile! Es dürfen daher KEINE Bodenfunde (auch keine nicht automatischen Langwaffen, Kurzwaffen oder andere ehemals scharfen Waffen) bei http://www.militariaweb.com angeboten werden, die nicht einer Behörde zur Prüfung vorgelegen haben und wie oben beschrieben überprüft und geändert wurden.


Weitere Anmerkungen und Ausführungen zur Kriegswaffenproblematik finden Sie hier:
(Militariaweb.com übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit!)

Zur Problematik von Softair- und Luftdruckwaffen mit Dauerfeuereinrichtung:

Auch Softairwaffen und Luftdruckwaffen sind, wenn sie DAUERFEUER ***** das Thema ist hier nicht erwünscht ***** können,vom Verbot des §40 (Verbotene Waffen) erfasst. Siehe Schreiben des BMI vom August
2003 an die einschlägige Waffenpresse.

Dies kann sich nur auf "Waffen" i.S. des WaffG beziehen. Das heisst, was der Gesetzgeber als Waffe erfasst hat. Und das sind –damit es nicht einfacher wird- alle ***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****waffen (also auch Softair+Luftdruckwaffen, und natürlich auch scharfe Waffen(Feuerwaffen).
Es werden allerdings nur Waffen erfasst, die ÜBER der Spielzeuggrenze von 0,08 Joule (früher 0,5 Joule!!)liegen.
Und auch dort wird nochmals unterschieden, ob mit und ohne "F", und welches Kaliber sie haben.

UNTER 0,08 Joule sind alle "Gegenstände" SPIELZEUG, und vom WaffG NICHT erfasst.
Das heisst, eine solche "Pseudowaffe" könnte auch Dauerfeuer ***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****, da sie gar nicht unter das Gesetz fällt.
Da aber viele ihr "Spielzeug" ohne technische Prüfung aus dem Ausland (entweder selbst eingeführt haben), oder es wurde durch "unkundige oder wissentlich handelnde" Händler nicht geprüftes "Spielzeug" eingeführt, sind bei den normalen Kontrollen etwa 75% der Waffen ÜBER der Spielzeuggrenze von 0,08 liegend - und dann fängt der Ärger für ALLE an. Händler, Besitzer, Vertreiber, Vermittler....und natürlich auch
für die Polizei und Staatsanwaltschaft.
Man kann aus der Ferne sehr schlecht beurteilen, ob eine Waffe jetzt unter 0,08 Joule liegt, oder über 0,08J, aber unter 7,5 Joule, oder generell sogar über 7,5 Joule liegt.

Soweit die Kunden die erforderlichen Angaben im Internethandel machen, ist es einfacher und schützt ALLE.

Militariaweb.com schreibt daher vor, daß bei Abgabe eines Verkaufsangebotes folgende Details genannt werden müssen, andernfalls wird die Auktion kostenpflichtig entfernt und rechtliche Konsequenzen sind möglich:

1) Kaliber (6mm oder 5,5mm) wichtig wegen der Klassifizierung und evtl. Amnestie
2) Angabe ob Energie UNTER 0,08 Joule (wohlgemerkt 2 "Nullen" vor der 8) liegt!! Dann interessiert das Kaliber nicht, da Spielzeug!!

Wenn Energieangabe (die auf der Verpackung stehen muss) nicht bekannt ist, darf die Waffe nicht bei Militariaweb.com angeboten werden!

Wenn Energieangabe ÜBER 0,08 Joule, aber UNTER 7,5Joule liegt, dann ist es wichtig, das diese Waffen ein "F" im Fünfeck tragen. Tragen sie es nicht, sind sie
dummerweise wie "scharfe" Waffen zu behandeln; d.h. WBK erforderlich für Erwerb und Besitz, Waffenschein erforderlich für das "Führen"/Beisichhaben. Das Vorhandensein dieses „F“ muß in der Text-Beschreibung erwähnt werden und ist möglichst durch ein Foto zu dokumentieren.

Über 7,5Joule Energie sind sie sowieso wie scharfe ***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****waffen zu behandeln. Dann haben sie aber auch üblicherweise kein "F"


Zur Problematik der Kriegswaffendekos und Teilesätze:

Grundsätzlich wird bei den Kriegswaffendekos unterschieden, zwischen Maschinenpistolen und halbautomatischen Gewehren die VOR 1.9.45 bei einer Truppe EINGEFÜHRT waren, und Waffen der gleichen Type, die danach eingeführt wurden.

Bei Maschinengewehren wird lediglich auf die "Nichtkriegsverwendungsfähigkeit" hinsichtlich "Wasserkühlung" und "Luftkühlung" abgestellt.

So werden an die Änderungen von MPs und Halbautomaten VOR 1.9.45 und an die Änderungen von WASSER-gekühlten MGs "geringere" Anforderungen hinsichtlich der Änderung gestellt, als bei den MPs/Halbautomaten nach 1945 UND den luftgekühlten Maschinengewehren.

Die Änderungen hier im einzelnen aufzuführen wäre müssig.
Grudsätzlich darf bei den Modellen vor 45 und bei den Wassergekühlten MGs, der Abzug noch "funktionieren", man darf noch ein Magazin an-und einstecken können. Ein Gurt
darf noch beim MG eingelegt werden können (allerdings muss dort AUCH beim wassergekühlten MG, die Zuführeinrichtung unbrauchbar sein.

Bei Luftgekühlten MGs -egal welchen Baujahres!!! (MPs/ Halbautomaten nach 45 wieder etwas anders) muss das Deko-Rohr gegen Herausnahme gesichert sein, der Abzug muss Deppen vom Dienstmgelegt sein, der Zuführmechanismus zerstört sein. Verschlüsse und Läufe müssen natürlich in der bisherigen Art ohnehin Deko sein.

Die Arbeiten sind von einem zertifizierten Büchsenmacher zu
bescheinigen. Die Bescheinigung durch ein Be***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****amt kann bereits jetzt erfolgen und wird nach Erscheinen der neuen VO zum KWKG obligatorisch für (neuere Kriegswaffen -also Luftgekühlte MGs, MPs und Halbautomaten nach 1.9.45) vorgeschrieben. Alle die dann keine Bescheinigung eines
Büchsenmachers/Herstellerbetriebes , oder eine Bescheinigung eines Be***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****amtes haben; haben dann eine illegale Waffe.

Bei MPs/Halbautos nach 1.9.45 darf unter anderem das Magazin NICHT herausnehmbar sein (fest mit der Waffe verschweisst), wenn kein Magazin da, muss Aufnahme verschweisst werden, damit später keins eingeführt werden kann. Abzugseinrichtung
muss definitiv zerstört sein, Lauf muss, wenn er normalerweise ohne Werkzeug entnehmbar wäre, mit dem Gehäuse verschweisst werden, Griffstück der MP/Halbautomaten darf NICHT abnehmbar sein...und natürlich alle Änderungen von Lauf und Verschluss wie bisher (Löcher 6-fach, Patronenlager verschweisst,
45Grad-Abschliff des Verschlusskopfes, Schlagbolzenaustritt verschweisst)

Und wichtig: ALLE TEILE (Hauptteile) MÜSSEN die gleiche Nummer (alte verschiedenen
Nummern ge-ixxxt) tragen und den Namen der ABÄNDERUNGSFIRMA!!!

Teilesätze von MPs nach 45/luftgekühlten MGs könnten theoretisch sofort beschlagnahmt werden, da sie ja nicht das Erfordernis erfüllen: Lauf/Magazin nicht
entnehmbar, Griffstück nicht vom Gehäuse trennbar etc.


Zur Problematik Umgang mit dem legalen Teilesatz aus der Zeit vor April 2003:

Das ist im Moment Gegenstand von Diskussionen im Innen- bzw. Wirtschaftsministerium als federführende Stelle bei Kriegswaffen.

Legale (alte) Teilesätze könnten ja theoretisch nur in der Form existieren, das sie nicht!!! zusammensetzbar wären. Das heisst, diese hätten Schweiß-Stellen und nicht nur "Schweißpickelchen" tragen müssen, um nicht zu einer Anscheinswaffe zusammengefügt werden zu können.. Diese könnten dann heute von einem Büchsenmacher (nicht Waffenhändler!!) geprüft werden, mit den vorgeschriebenen einheitlichen
Nummern versehen werden, um dann nach der neuen Gesetzeslage zusammengefügt zu werden. Dabei wären dann die vorher erwähnten Eigenheiten der jeweiligen Kategorie zu beachten.

Will einer das nicht, muss sichergestellt sein, das die Teile EINZELN den Vorschriften entsprechen...das heisst diese Schweissstellen gegen Zusammenbau tragen. Wie lange das aber so bleibt, steht in den Sternen und kann sich tagtäglich
ändern..
Empohlen wird daher der geprüfte Zusammenbau mit Zertifikat, dann ist jeder aus dem Schneider.

Einzelteile von Kriegs***** das Thema ist hier nicht erwünscht *****waffen (aber nur dann , wenn keine vollständige Waffe "gebaut" werden kann), also z.B. einzelne Läufe oder Verschlüsse: Diese müssen die vorgeschriebenen Änderungen nach den Abänderungsvorschriften des BMWi+A aufweisen.





--
Gruß

shooter :smokin:




" Demokratie ist die Freiheit
des anders Denkenden " :look:



Links auf das Bild klicken für weitere LEO - BILDER !

[ Dieser Beitrag wurde von shooter am 28.07.2004 editiert. ]
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    Beitrag 1 mal editiert. Zuletzt editiert von shooter am 28.07.2004 07:40.
28.07.2004, 08:07 Uhr
Howitzer besucht im Moment nicht das Board.Howitzer eine private Nachricht schreibenHowitzer


Hi Shooter,

kürzer ging es wohl nicht !!!

--
Gruss Marcus
Link direkt zu diesem Post in die Zwischenablage kopieren...    
Seiten: [1] (2) (3) (4) (5) 
[ - Zurück - Antworten - ]

Forum-Jump: