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Thema: Einfuhr von Waren aus dem Ausland |
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05.11.2003, 13:43 Uhr
 Panzergrau-RAL7021
(Axel-Schulze)

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Hallo Leute,
die Disskusion, die um die von mir angebotenen Metallketten entstanden ist und die vielen Beiträge zum Thema Mehrwertsteuer, Zoll usw. haben mir keine Ruhe gelassen.
Ich bin heute in der Mittagspause bei Zollamt in Göttingen gewesen und habe mich dort mal genau schlau gemacht.
Im einzelnen: JEDE eingeführte Ware unterliegt einem Einfuhrzoll!!!
Hierzu gibt es einen dicken Katalog, eingeteilt in Waren und Artikel. Die einzelnen Zollsätze sind je nach Warenart unterschiedlich.
Auf JEDE eingeführte Ware muß auch Einfuhrumsatzsteuer(Mwst.)
entrichtet werden.
Jeder der Waren einführt, ist selbst für die Verzollung und Zahlung der Mwst. verantwortlich!!!
In der Regel wird die Verzollung und Versteuerung von der Deutschen Post gemacht, diese wiederum erhabt den Betrag bei Warenübergabe(bei Lieferung).
Es kann vorkommen, daß Waren unverzollt und unversteuert beim Empfänger ankommen.
Dies heißt ausdrücklich nicht, daß diese Waren dann "FREI" sind.
Der Empfänger ist gesetzlich verpflichtet, sich beim nächsten Hauptzollamt zu melden, und dort die Ware zu verzollen und zu versteuern.
Genau wie z.B. am Flughafen, wo man eingeführte Sachen ja auch eigentlich beim Zoll anmelden muß.
Wer also meint, er könne z.B. die Metallketten in Hong Kong bestellen und dann nicht zu verzollen und zu versteuern, der macht sich ganz klar STRAFBAR!
Und, so wurde mir mitgeteilt, das ist kein Kavaliersdelikt, sondern
fällt unter deutsches Strafrecht!!!
Bei der Versteuerung müßen auch Belege eingereicht werden. Z.B.
Rechnung, Überweisungsbeleg oder ähnliches.
Wenn auf einem Paket nur die Frachtkosten angegeben sind, wird
die Versteuerung und Verzollung trotzdem nach dem Gesamtwert der Sendung vorgenommen!!!
"Geschenke" unterliegen unter Umständen nicht der Verzollung und Versteuerung.
Wer aber eine normal gekaufte Ware als Geschenk deklarieren lässt, macht sich auch strafbar!
Hierzu aufzurufen finde ich daher nicht gut.
Bleibt festzuhalten: Wer z.B. die Metallketten in Hong Kong kauft/bestellt und sich nicht strafbar machen will, muß Steuern und Zoll bezahlen.
Auskünfte zum Thema erteilt jede Zolldienststelle. Infos gibt es auch unter: http://www.zoll.de.
Für die EU gelten andere Zollbestimmungen!!
Ich hoffe, ich konnte jetzt etwas Klarheit in die Sache bringen.
Gruss
Axel
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05.11.2003, 14:14 Uhr
xxx
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Hi,
ich bin sprachlos. Naja, das alles ist natürlich richtig. Ich kann auch niemanden verstehen, der öffentlich in einem Forum, was jeder lesen kann, solches diskutiert. Ich bin Admin, Admin-C-Inhaber der Domain und müsste, sollte ich gefragt werden, Auskunft geben ...
Mir persönlich ist es ja egal. Sind ja immer wieder die selben, die ihre freie Meinung äussern
-- Gruß
Markus
Q3-Arena - [RC-P] el Horno - 
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05.11.2003, 16:19 Uhr
 Blackbird75

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Also mir wurden die Ketten aus Hong Kong direkt von der Post bis vor die Haustür gebracht. Das Paket war aber zur Überprüfung geöffnet worden und mit einem Zoll Siegelband wieder verklebt.
Das war vielleicht der Vorteil dass meine Ketten in Einzelteilen geliefert wurden.
Ich habe darauf natürlich nachträglich keinen Zoll gezahlt.
Das wäre ja das selbe wenn ich an der Zollkontrolle am Flughafen oder so durchgewunken werde und dann zurückgehe und anfange meine Sachen zu verzollen.
Also irgendwo müssen die da schon nen Unterschied machen, den mein KT wurde auf dem Zollamt einbehalten und ich hab brav alles bezahlt. Wenn die für die Ketten was gewollt hätten, hätten sie die bestimmt auch behalten.
Außerdem gibts ja auch ne Grenze von ich denk 50€ unter der nichts verzollt werden muss.
Es mag ne Straftat sein, aber das ist zu schnell fahren oder falsch parken auch und das macht auch fast jeder.
Ganz zu schweigen von den Leuten die Musiktitel aus dem Internet laden, Spiele kopieren oder Premiere decodieren.
Bei den Ketten mach ich mir da echt keinen Kopf.
[ Dieser Beitrag wurde von Blackbird75 am 05.11.2003 editiert. ]
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Beitrag 1 mal editiert. Zuletzt editiert von Blackbird75 am 05.11.2003 16:23. |
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05.11.2003, 17:26 Uhr
Gieli
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quote: Original von Blackbird75:
......
Es mag ne Straftat sein, aber das ist zu schnell fahren oder falsch parken auch und das macht auch fast jeder.
Ganz zu schweigen von den Leuten die Musiktitel aus dem Internet laden, Spiele kopieren oder Premiere decodieren.
........
[ Dieser Beitrag wurde von Blackbird75 am 05.11.2003 editiert. ]
Hallo Blackbird,
falsch Parken ist vielleicht eine Ordnungswidrigkeit und zu schnell Fahren kann auch mal Bußgeld geben, aber bei einer Straftat, wenn sie denn nachgewiesen wird, biste vorbestraft!
Das ist Steuerbetrug, da kam selbst der Herr Graf nicht drum rum!
Das wären mir die paar Euros nicht wert!
-- Gruß Stefan
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05.11.2003, 17:32 Uhr
 Panzergrau-RAL7021
(Axel-Schulze)

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Nochmals Hallo,
hier nun der offizielle Text:
Einfuhr im Postverkehr
Jede Postsendung aus einem Drittland muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Der Empfänger der Sendung hat aber nicht in jedem Fall die Zollformalitäten selbst zu erfüllen.
Alle in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Waren - auch Postsendungen - sind zu einer Zollstelle zu bringen und dort vorzuführen. Der Zollkodex nennt diesen Vorgang Gestellung.
Für den Postverkehr gibt es jedoch Ausnahmen von der Gestellungspflicht. Gestellungsbefreite Sendungen werden ohne Beteiligung der Zollbehörden direkt durch die Deutsche Post AG an den Empfänger ausgeliefert.
Alle anderen Sendungen, die sogenannten gestellungspflichtigen Sendungen, müssen bei einer Zollstelle gestellt werden. Für die Waren einer gestellungspflichtigen Sendung ist darüber hinaus noch eine Zollanmeldung abzugeben. Darin müssen alle für die Verzollung notwendigen Angaben enthalten sein. Daraufhin errechnet der Zoll die zu zahlenden Einfuhrabgaben. Diese sind direkt zu bezahlen. Danach können auch gestellungspflichtige Waren dem Empfänger zugestellt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung benötigten Unterlagen vorliegen und der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Die von ihr an die Zollverwaltung vorgestreckten Einfuhrabgaben werden vom Empfänger bei Zustellung der Postsendung kassiert.
Vertritt die Deutsche Post AG den Empfänger nicht, weil für die Zollabfertigung erforderliche Unterlagen fehlen oder der Empfänger sich die Zollanmeldung selbst vorbehalten hat, erhält er eine schriftliche Benachrichtigung. Die Post teilt ihm darin mit, dass die für ihn bestimmte Postsendung beim zuständigen Zollamt abgegeben wurde. Der Empfänger muss sich dort melden und sich selbst um die Zollabfertigung seiner Sendung kümmern.
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Siehe auch:
http://www.zoll-d.de/
Gruss
Axel
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05.11.2003, 17:38 Uhr
 Ulrich
Der mit dem Zink tanzt

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Ein sehr ungeschickter thread! Vollkommen unnötig und nur ärgerlich!
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05.11.2003, 18:01 Uhr
 Blackbird75

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Also wenn ich mir das letzte Posting von Axel durchlese habe ich alles richtig gemacht und mir nix vorzuwerfen.
Also ich klink mich hier aus, sonst geht das ja ewig so weiter.
Und das nur wegen ein paar Metallketten
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05.11.2003, 19:08 Uhr
 rebam

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@Axel,ich hoffe du hast dem Zoll auch die Internetadresse http://www.rcpanzer.de genannt ,damit einige mit loser Zunge bald Besuch bekommen.
Wie Markus schon schreibt,einige stellen sich immer selbst ein Bein.
@Blackbird75,evtl hat der Zoll dein Paket nur für eine Bestandsaufnahme aufgemacht und will jetzt mal schauen ob du freiwillig bezahlen kommst,sonst gibts demnächst einen Brief oder Besuch
...Reden ist Silber,Schweigen ist Gold...
Tino -- Bored with your job?I´m not!
Employee at: http://www.eads.net/
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06.11.2003, 09:06 Uhr
 Tigger

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Ich habe das Gefühl manche sind ohne Paragraphen richtig hilflos. Demnächst melde ich mich freiwillig bei der Polizei weil ich mal wieder die Höhstgeschwindigkeit überschritten habe und nicht geblitzt wurde. Ich glaube dann liefern die mich gleich ein.
Mal was über Zölle. Als Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung haben wir gerade eine Anlage aus den USA erworben. die Einfuhrumsatzsteuer beläuft sich auf knapp über 30.000 Euro. Das Geld zum Kauf der Anlage stammt aus Steuermitteln. Jetzt bezahlen wir den Staat den Zoll aus seinem eigenen Geld. Dieses Geld fehlt dann uns wiederum, um andere Waren aus dem Inland zu erwerben was unserer Konjunktur natürlich nicht zugute kommt.
Tigger
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06.11.2003, 09:49 Uhr
 LaCroix

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Beitrag 1 mal editiert. Zuletzt editiert von LaCroix am 06.11.2003 10:09. |
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06.11.2003, 10:17 Uhr
 Ulrich
Der mit dem Zink tanzt

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quote: Original von LaCroix:Wenn jetzt hier einige meinen, es ist ungeschickt, darauf hinzuweisen, das man hier etwas Strafbares tut (manche wussten das vielleicht nichtmal), dann sollen die sich mal überlegen, was sie so von sich geben...
Nicht, daß wir uns mißverstehen! Ich finde die Verführung (empfinde ich irgendwie als solche) zu einer Ordnungswidrigkeit als ungeschickt! Wer unbedingt mag, kann bei sowas eine PN nutzen, statt hier lauthals rumzuposaunen.
Naja, jeder wie er meint
[ Dieser Beitrag wurde von huldreich am 06.11.2003 editiert. ]
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Beitrag 1 mal editiert. Zuletzt editiert von huldreich am 06.11.2003 11:11. |
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06.11.2003, 10:26 Uhr
 Tigger

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@LaCroix
Die Anlage aus den USA war trotz des Zolls erheblich billiger als eine hiesige. Aufgrund der allgegenwärtigen angespannten Haushaltslage MUSSTEN wir das günstigste Angebot nehmen.
Zu der anderen Diskusion will ich mich ebenfalls nicht mehr äußern, ich finds nur lächerlich zu behaupten man begeht eine Straftat wenn man eine Metallkette für seinen Modellpanzer aus den USA bezieht und die 3,50 Zoll nicht zahlt. Das ist ein Witz. Kein Richter würde einen deswegen verurteilen. Das ist Paragraphek****rei. Einen tot fahren, was stehlen oder schweren Betrug zu begehen, dass ist eine Starftat.
Tigger
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07.11.2003, 09:24 Uhr
 shooter

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Moin Jungs
Eventuell wäre es von Vorteil das ganze Geschehen
hier zu löschen !!!
Gruß
shooter
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