Thema: PayPal Käuferschutz |
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27.09.2018, 09:41 Uhr OliverRauls
3D - Drucker
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Aktuell mache ich sehr schlechte Erfahrungen mit PayPal Käuferschutz. Vorweg- es geht nicht um Artikel unseres Hobbies hier oder Personen aus dem Forum. Was ist passiert?
Ich habe (auch noch für meinen Sohn....) etwas bei ebay verkauft. Der Artikel wurde gekauft (ca. 500€) und per PayPal bezahlt. Ca. 4Wochen später fiel dem Käufer ein, der Artikel hätte nach seiner Meinung eine von uns beschriebene Eigenschaft nicht. Er konnte den PayPal Käuferschutz in Anspruch nehmen (wie lange geht das überhaupt?) und das bereits an PayPal überwiesene Geld sperren. Es folgte eine relativ akademische Diskussion bezüglich Eigenschaften ja/ nein blabla.....
Er wollte den Artikel weiter zurückgeben. Entscheidung fiel von PayPal (nach was für Kriterien?) - er soll innerhalb von 10Tagen den Artikel auf eigene Kosten versichert und heil zurückschicken.
Soweit immer noch naja suboptimal.
Der Käufer droht mir allerdings darüber hinaus, ich sollte ihm im Vorfeld die Versandkkosten (in welcher Höhe?) überweisen, sonst würde er es \\\"unfrei\\\" zusenden, was für mich teurer wäre......
Zudem meint er sich vorbehalten zu dürfen (er hätte ja mit mir einen Vertrag(?) ) einen anderen Artikel zu meinen Lasten zukaufen der vermeintlich die Eigenschaften hat die unser Artikel vermeintlich nicht hätte............
Hat jemand von euch ähnliches erlebt oder Erfahrung/ Ahnung von sowas? Ich hab nachher einen Termin beim RA. Toll.
Oli
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27.09.2018, 10:35 Uhr matze77
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Moin Oli, das ist unschön.
Ich habe als Verkäufer ähnliche Erfahrungen gemacht.
Der Artikel wurde auf Wunsch des Verkäufers unversichert verschickt.
Das konnte ich sogar gegenüber paypal anhand der Nachricht nachweisen. Der Verkäufer hat den Artikel dann als nicht erhalten markiert
und das Geld wurde ihm zurückerstattet.
Seit dem nur noch Versand als Paket oder Einschreiben.
Verkäuferschutz gibt es da also nicht.
Gruß Matze -- Im übrigen brauche ich kein Geld. Das Problem ist nur, dass andere immer soviel davon von mir haben wollen...
http://www.panzer-team.de
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27.09.2018, 10:46 Uhr Vossi3
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Hallo Oli,
das ist gängige Praxis bei den "schwarzen Schafen" unter den Käufern. Paypal macht es dem Käufer ja auch relativ einfach.
Aus diesem Grund bei Paypal nur noch "Geld an Freunde/Familie" - denn da gibt es diesen "Schutz" nicht.
Gruß
Jan -- Don´t feed the trolls!
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27.09.2018, 11:05 Uhr Norbert
Puppenspieler [Administrator]
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Man muss kein schwarzes Schaf sein, um den Käuferschutz über Paypal zu nutzen
Am Ende habe ich das auch schon ein paar Mal getan, denn grade viele Händler reagieren nicht auf Mails usw. und wenn der Artikel eben nicht so ist, wie beschrieben oder defekt .... als ehrlicher Käufer habe ich da eben einen gewissen Schutz.
Da ich am Ende selber immer mal wieder bei Ebay Sachen verkaufe - ich biete kein Paypal an. Thema erledigt. Wenn es ärger gibt .. die Kohle habe ich dann trotzdem und in den meisten Fällen kann man sich einigen oder eben ich nehme im Zweifelsfall den Artikel zurück. Aber erst wenn er bei mir ist, gibt es Kohle für den Käufer .
Paypal ist da eben wirklich ein zweischneidiges Schwert - und selbst als Käufer kann man da mal reinfallen und nix mit Käuferschutz. Es war dann nicht über Ebay und es waren am Ende nur ca. 15€ - ärgerlich trotzdem, wenn man sich auf den Käuferschutz verlässt.
Gruß Norbert -- http://www.panzerfan.de
Baukastenbauer
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27.09.2018, 11:45 Uhr Vossi3
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Norbert, ich wollte damit nicht generell den Käuferschutz bei Paypal als schlecht hinstellen. Die Sache hat halt, wie immer im Leben, zwei Seiten.
Ich hatte das auch schon selbst erlebt, dass Dinge bei ebay verkauft wurden und angeblich nicht ankam (trotz Abliefernachweis) - Paypal macht es sich da recht einfach und handelt größtenteils im Sinne der Käufer, ob nun zu Unrecht oder nicht.
Daher biete ich Paypal bei ebay auch nicht mehr an und bei allen anderen Transaktionen nur über die "Freunde"-Variante.
Gruß
Jan -- Don´t feed the trolls!
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28.09.2018, 10:16 Uhr schreiber
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Hallo Kollegen,
aber auch die "Geld an Freunde senden"-Aktion hat eine Kehrseite.
Wenn der Geldsender Paypal per Lastschrift bezahlt kann er innerhalb einiger Tage die Lastschrift zurückgehen lassen und hat im Idealfall Ware und Geld.
Von den mir persönlich bekannten Fällen war für den Verkäufer beides weg, meistens noch mit Aufwand da Paypal das empfangende Konto gesperrt oder zumindest eingeschränkt hat wegen dem dann wieder offenen Transaktionsbetrag
grüße
Micha -- Und ob ich schon wandere im finsteren Tal fürchte ich kein Unglück, denn ich trage einen dicken Knüppel und ich bin die fieseste Mistsau im ganzen Tal!
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28.09.2018, 12:29 Uhr modellspezi
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Die Sachlage ist rechtlich ganz einfach:
1, Eine Sache wurde per Auktion oder Kauf über Ebay erstanden. - somit ist ein Vertrag für diese Sache entstanden.
2. bezahlt per paypal
3. Reklamiert.
Entscheidend istz jetzt:
1. Gewerblicher verkauf? - Sachmangelhaftung. - Verkäufer muss für Ersatz sorgen.
2. Privater verkauf. - generell besteht für den Käufer keinerlei Garantieanspruch
3. Generell ist die Rücknahme (ohne Sachmangelhaftung) freiwillig
Wenn der Käufer unfrei zurück sendet, kannst du diese Sendung ablehnen. Paypal wird zu deinen Gunsten entscheiden, da Paypal ausdrücklich die Versandkosten dem Käufer auferlgt hat.
Wenn die Sache beschädigt zurück kommt, kann auch hier der Käufer für Schäden haftbar gemacht werden. ER muss diese dann bei seinem dienstleister (z.B. DHL) geltend machen.
Käufer hat kein Recht ein neues Teil auf deine Kosten zu kaufen... Wie will er dies begründen?
Ist die Reklamation gerechtfertigt? - - Käufer muss dies beweisen (z.B. Schadenbilder).
Sollte die Ware in dem Zustand zurück kommen, in dem sie verschickt wurde, kannst du der Stornierung zustimmen, musst aber nicht. Wie gesagt Sachmangelhaftung gibts nur im geweblichen Bereich. Sollte aber eine Funktion beschrieben worden sein, die die Ware nicht hat (bei einem Auto z.B. Klima, beschrieben, aber nicht verbaut), könnte der Käufer sogar wegen Betrugsversuch klagen. Ist die Funktion aber vorhanden, funktioniert jedoch nicht (z.B. Klima, kühlt nicht, fehlendes Kühlmittel), könnte der Verkäufer die reparatur verlangen oder selber reparieren und die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen. - Auch bei Privatverkauf.
Streitig würde es erst werden wenn, verkauft wie gesehen...
--
Gruß
Florian
Sorry für die Schreibfehler... war in Eile...
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Beitrag 1 mal editiert. Zuletzt editiert von modellspezi am 28.09.2018 16:22.
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28.09.2018, 17:45 Uhr Oldchap
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Ja, RECHTLICH sind die Dinge einfach, doch PRAKTISCH kann vieles schief gehen, wenn einer der Partner die nötige kriminelle Energie aufbringt.
Beispiel: verkauft wurde eine teure Armbanduhr; angepriesen als unbeschädigt und auch tatsächlich unbeschädigt. Bezahlung per Paypal. Der Gewinner der Auktion wollte die Uhr dann wohl doch nicht haben, ritzte einen tiefen Kratzer in den Gehäuseboden und schickte die Uhr als beschädigt und nicht der Beschreibung entsprechend zurück!
Mir persönlich kann übrigens die E-Bucht samt Paypal gestohlen bleiben! Vllt. bin ich aber auch nur zu alt für sowas...... -- Viele Grüße
Gerhard
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Bigtanks-Köti 1:6, Hermann-Porsche-Köti 1:6, Bigtanks-Jati 1:6, Armortek-Japa 1:6
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28.09.2018, 18:12 Uhr OliverRauls
3D - Drucker
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Ja, Gerhard, leider stimme ich dir zu.
Verständlicherweise gibts ab jetzt bei meinen 3D Teilen auch kein PayPal mehr.
Mal ein anderer Aspekt- wir diskutieren hier (DANKE ÜBRIGENS FÜR EURE POSTS!!!!!!!!) über einen Wert von etwas über 500€
Mal angenommen der Käufer würde versuchen mich wegen Betrugs (?) zu belangen- würde er überhaupt erstmal einen RA (ja, wohl schon) aber ein Gericht begeistern können sich so etwas plus Gutachten (es geht hier nicht digital um vorhanden/ nicht vorhanden sondern eher akademische Diskussionen und Sichtweisen.....) um beim obigen Beispiel zu bleiben (wobei wie gesagt nur 500€) etwa:
Möglichkeit zum Anschluß einer Klimaanlage vorhanden
Käufer: nö, seh ich anders. Kann die Möglicheit nicht nutzen.
zu begeistern?
Würde sowas nicht wegen "Geringwertigkeit" gar nicht angenommen werden? Und- so kenne Ich es- der Käufer würde ja solange in Vorkasse gehen müssen (bei RA usw...) bis er (falls es überhaupt dazu kommen sollte) vor Gericht Recht bekäme.....
Oli
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03.10.2018, 10:35 Uhr OliverRauls
3D - Drucker
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Auch hier mal ein interessanter Zwischenstand: morgen läuft die Frist von PayPal ab, zu der mir der PayPal Käufer die von mir verkaufte Ware zu seinen Lasten zurüücksenden sollte. Bisher ist ausser Drohungen mit Gutachter und RA nichts passiert. Ausserdem habe ich auch nicht wie vom Käufer gewollt den Rückversand im Vorfeld (ohne mir Summen zu nennen) übernommen.
Bin gespannt, ob PayPal das Geld mir wieder zuschreibt.
Oli
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06.10.2018, 17:52 Uhr OliverRauls
3D - Drucker
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Der Käufer hat jetzt (2 Tage zu spät) die Ware zurückgesandt.
Da ich fürchtete, das etwas beschädigt sein könnte hab ich gemeinsam mit meinem Sohn das öffnen der Kartons gefilmt.
Überraschung- es war nix kaputt, es war wohl auch nie ausgepackt worden!
Was soll so n Schei...? Ich unterstelle mal- einen Artikel gekauft, wo man über gewisse Eigenschaften streiten kann- dann PayPal Käuferschutz in Anspruch genommen. Den Verkäufer ordentlich unter Druck gesetzt um was für sich rauszuholen........
A......loch.
Oli
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