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Thema: Versicherung RC Fahrzeug |
[ - Antworten - ] |
29.07.2013, 14:44 Uhr
 Dragunov
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Hallo,
kann mir jemand zum Thema Versicherungen für ferngesteuerte Modellfahrzeuge weiterhelfen?
1. Deckt eine Privathaftpflichtversicherung Schäden die ich mit dem Modellfahrzeug verursache ab oder benötigt man eine zusätliche Versicherung?
2. Ich versuche die Fernsteuerung nicht aus der Hand zu geben. Aber falls doch einmal jemand mit dem RC Fahrzeug fährt und einen Unfall verursacht, würde eine Haftpflichtversicherung der Person die gefahren ist einen Schaden an dem Modell abdecken?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin
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29.07.2013, 15:50 Uhr
 kampfgnom

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Hallo Benjamin,
da solltest du dich am besten dei deiner Haftpflichtversicherung erkundigen.
Meine 1:16 er sind angeblich mitversichert, wobei die auch kaum Schaden anrichten können.
Bei Großmodellen sieht das ja schon wieder anders aus.
Zumindest für einige Flugmodelle und Verbrennerfahrzeuge muss man (zumindest auf einigen Geländen und Gemeinden) ja einen extra Versicherungsschutz nachweisen.
Dazu gibt es verschiedene Anbieter die du googlen und nach Preis/Leistungsvergleich abschließen kannst, am besten schaust du mal in den Policen nach oder erkundigst dich vor Ort, ob Schäden durch Spielfahrzeuge mit abgedeckt sind.
Wenn jemand anderes mit deinem Modell fährt, dann würde ich mal behaupten muss seine Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden aufkommen. Wenn du dein Auto verleihst ist ja auch nur die Haftpflichtversicherung des Fahrers gefragt.
Als anderer Tip noch:
Überprüfe mal deine Hausratversicherung, ob deine Modelle dort mitversichert sind.
Bei meiner Versicherung sind nur Spielfahrzeuge (also kommerziell erhältliche Bausatze und Teile) versichert.
Für Eigenbauten musste ich den Wert schätzen und mit gesonderter Notiz auf die Grungversicherungssumme aufschlagen.
Aber wie schon gesagt, ich bin kein Versicherungsmakler oder ähnliches, also besser nochmal nachfragen.
Beste Grüße
Kevin
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29.07.2013, 16:19 Uhr
 Norbert
Puppenspieler [Administrator]

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quote: Original von kevinsiemens:
Wenn du dein Auto verleihst ist ja auch nur die Haftpflichtversicherung des Fahrers gefragt.
Das ist nicht so ganz richtig! Die Haftplichtversicherung für ein KFZ gilt für das KFZ und nicht für den Fahrer - Inwieweit die KFZ Versicherung dann den Fahrer oder sogar Dich in Regress nimmt (falls keine Fremdfahrer eingetragen sind), wenn ein Schadensfall eintritt, hängt dann immer vom Sachverhalt ab.
Gruß Norbert
-- http://www.panzerfan.de

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29.07.2013, 16:35 Uhr
 kampfgnom

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Oh ja Norbert,
du hast natürlich Recht! Das Auto war ein blödes Beispiel
Fahrrad könnte eher passen, da hier ja meine Privathaftpflicht gefragt ist wenn was passiert.
Beste Grüße
kevin
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30.07.2013, 01:34 Uhr
 Oldchap

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Wegen unserer doch etwas größeren Panzerchen haben sich einige Kollegen und auch ich bei ihrer jeweiligen Versicherung erkundigt. Die Auskunft war übereinstimmend:
"Schäden durch Fahr- (aber NICHT Flug-) Modelle, die keine Aufsitzmöglichkeit haben, sind unabhängig von Größe, Gewicht und Antrieb des Modells in der Haftpflicht mit versichert." Dies gilt natürlich nicht für Schäden AN den Modellen, Diebstahl usw. Hier könnte man mal bei der Hausratversicherung anklopfen.
Diese Auskunft ist natürlich keine Gewähr dafür, daß JEDE Versicherung das auch so sieht! Eine Anfrage ist daher sicher nicht verkehrt. Speziell meine Kollegen mit den 1-Tonnen-Modellen mit über 100 PS (wenn die mal fertig werden) werden sicher das Modell genau beschreiben und sich diese Zusage nochmals schriftlich bestätigen lassen....... -- Viele Grüße
Gerhard
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Tamiya-Leo 1:16, Bigtanks-Köti 1:6, Hermann-Porsche-Köti 1:6
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