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Thema: Reservisten unterstützen Bundeswehr bei der Bewältigung der Hochwasser |
[ - Antworten - ] |
05.06.2013, 19:04 Uhr
 Norbert
Puppenspieler [Administrator]

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Hallo Zusammen, aus gegebenen Anlass möchte ich hier eine Mail reinstellen, die ich heute erhalten habe. Ich denke, es gibt hier einige Reservisten unter uns.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kameradinnen und Kameraden,
die Hochwasserlage in Deutschland entwickelt sich weiterhin dramatisch.
So hat der Landkreis LÜCHOW-DANNENBERG in Erwartung des Rekord-Hochwassers bereits den Katastrophenalarm ausgerufen.
Siehe dazu auch http://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/hochwasser-hitzacker-einsatzkraefte-bereiten-moegliche-evakuierung-2940427.html .
Wie ist nun der aktuelle Sachstand zu Hilfeersuchen an die Bundeswehr und ihre Reservisten?
1. Die Bundeswehr engagiert sich grundsätzlich subsidiär; d.h. ohne Hilfeersuchen seitens des jeweiligen Landrates oder Oberbürgermeisters ist eine Hilfeleistung nicht gegeben. Diese Hilfeleistung wird in der Regel nur bei Katastrophenalarm angefordert.
2. Die Bundeswehr hat für das Land Niedersachsen die KATAL-Stufe II (z.B. Vorbereitung Verlegebereitschaft (30min) für Vor- und Erkundungskommandos) bzw. in Einzelfällen KATAL-Stufe III (30 min. Verlegebereitschaft Pers. und Mat.)ausgerufen.
3. Es sind bereits Truppenteile aus NI im Einsatz.
4. Reservisten, die beordert sind, können grundsätzlich nur über ihre jeweiligen Truppenteile einberufen werden.
5. Das LKdo NI stellt zurzeit Verfügbarkeit Angehöriger der RSU-Kompanien SOLLING und NORDHEIDE fest, um sie auf Anforderung dem AufklLBtl 3 in LÜNEBURG zum Einsatz zu unterstellen.
6. Reservisten, die der freiwilligen Reservistenarbeit angehören, die nicht beordert sind, können nur per Zuziehung/DVag herangezogen werden, wenn sie beim jeweiligen FwRes im s.g. EVA-Res-System erfasst sind.
Hier besteht jedoch im Moment kein artikulierter Bedarf!
7. Im Allgemeinen besteht zurzeit kein erhöhter Personalbedarf. Sollte sich das ändern, so wird dazu aufgerufen!
8. Grundsätzlich ist es jedoch jedem freigestellt, sich als PRIVATPERSON z.B. im Landkreis LÜCHOW-DANNENBERG zu engagieren; dies erfolgt jedoch außerhalb jeglicher Verantwortung seitens der Bundeswehr!
Eine Unifomtrageerlaubnis ist nicht erteilt!
Abschließend empfehle ich von „unkontrollierter“ Anreise in die Einsatzgebiete abzusehen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Manfred Schreiber
Verband der Reservisten
der Deutschen Bundeswehr e.V.
Landesgruppe Niedersachsen
-Vorsitzender- -- http://www.panzerfan.de

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