12.04.2002, 10:00 Uhr Norbert
Puppenspieler [Administrator]
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Hallo Zusammen,
ich habe gerade folgendes gefunden:
Die neue Datenschutzreform macht es möglich und nun kommt es wie es kommen mußte.
In letzter Zeit wurde uns wiederholt von Fällen berichtet, bei denen die Besitzer/Betreiber von Internet Programmen/Seiten abgemahnt wurden, weil diese "vergessen" (oder nicht gewußt?) hatten, ihre Adresse/die Adresse des verantwortlichen/des Betreibers mit anzugeben. es genügt nicht, eine email Adresse zu haben. Sie müssen auch Name + Anschrift sowie eine Telfonnummer mit in dem Impressum auf ihrer Homepage veröffentlichen.
Übrigens, Sie selbst - nicht ihr Webmaster - haften für ihre Seiten - und - Unkenntnis schützt nicht vor Strafe.
im Zweifelsfall fragen sie einen Fach - Rechtsanwalt.
Die Strafen beginnen bei 500 Euro und sind nach oben hin wohl auch nirgends festgesetzt.
Inwieweit das so stimmt, weiß ich leider nicht, aber das betrifft vielleicht ja mehrere Leutschen.
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12.04.2002, 10:50 Uhr xxx
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Hi Norbert,
grundsätzlich gilt diese Regel schon immer. In wie weit dies aber rechtlich durchzusetzen ist, bleibt die Frage.
Woher stammt diese Info denn?
-- Gruß xxx
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12.04.2002, 10:58 Uhr Norbert
Puppenspieler [Administrator]
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Hi Markus,
habe ich von hier
Gruß Norbert
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12.04.2002, 15:30 Uhr saschawolf
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quote: Original von Norbert:
Hallo Zusammen,
ich habe gerade folgendes gefunden:
Die neue Datenschutzreform macht es möglich und nun kommt es wie es kommen mußte.
In letzter Zeit wurde uns wiederholt von Fällen berichtet, bei denen die Besitzer/Betreiber von Internet Programmen/Seiten abgemahnt wurden, weil diese "vergessen" (oder nicht gewußt?) hatten, ihre Adresse/die Adresse des verantwortlichen/des Betreibers mit anzugeben. es genügt nicht, eine email Adresse zu haben. Sie müssen auch Name + Anschrift sowie eine Telfonnummer mit in dem Impressum auf ihrer Homepage veröffentlichen.
Übrigens, Sie selbst - nicht ihr Webmaster - haften für ihre Seiten - und - Unkenntnis schützt nicht vor Strafe.
im Zweifelsfall fragen sie einen Fach - Rechtsanwalt.
Die Strafen beginnen bei 500 Euro und sind nach oben hin wohl auch nirgends festgesetzt.
Inwieweit das so stimmt, weiß ich leider nicht, aber das betrifft vielleicht ja mehrere Leutschen.
Hallo,
und was heiß das genau??, muss meine komplette Anschrift auf meine HP?
MfG: Sascha Wolf
-- wenns finster wie in einer Kuh, kalt,nass und dreckig noch dazu,im Matsch versunken Bock und Winden, Hammer und Schlüssel nicht zu finden,Arme hängen,drei Rollen fehlen,dann denkt man sich bei dem Malör: Was tät hier wohl der Konstruktör?
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12.04.2002, 17:20 Uhr Andreas
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Hallo,
ich meine, dass das nicht ganz stimmt. Es wird lediglich gefordert, dass der Betreiber (bzw. Domaininhaber) ausfindig gemacht werden kann und dies ist dank der DENIC vollends erfüllt. - Folglich muss die Adresse nicht komplett im Impressum zu finden sein.
Auch der Sachverhalt der Haftbarkeit des Betreibers (eigentlich des Domaininhabers) stellt sich etwas komplexer dar. Der Betreiber ist nähmlich nur für seine selbst gestalteten Inhalte (in Wort und Bild) vollends haftbar - d.h. Foren und Chats nehmen hier eine besondere Rolle ein. Distanziert sich der Betreiber ausdrücklich von den Beiträgen und Inhalten der User (im Forum oder Chat), kann dieser nur in seltenen Fällen in die Haftbarkeit überführt werden
MfG,
Andreas
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