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Thema: Was für eine Sch.... denken die Politiker sich noch aus |
[ - Antworten - ] |
13.05.2009, 21:18 Uhr
 Grauer-Baron

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Guten Abend !!!
Noch ist nichts verloren, Männer. Heute ihm Radio kam großer Widerspruch der Politiker(Partei weis ich jetzt nicht mehr- habs beim Autofahren mit halbem Ohr gehört...) und es soll unter anderem eine Unterschriften-Aktion gegen die Verschärfung des Waffengesetztes geben.
Wenn jemand einen Link zur Abstimmung gegen die Verschärfung findet- SOFORT Posten!!! Meine Stimme gegen diesen Unsinn habt ihr auf jeden Fall.
Viele Grüße Florian
Nachtrag: Und Außerdem sollte man solche Probleme wie der Amoklauf an der Wurzel bekämpfen und nicht am Tatwerkzeug, wie man sehr gut sieht, geht das auch mit Messer und Brandcocktail- letzte Woche glücklicherweise glimpflich ausgegangen...
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Griesgrämig plagt sich nur der Tor- der Tigermann lernt mit Humor!
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Beitrag 1 mal editiert. Zuletzt editiert von Grauer-Baron am 13.05.2009 21:36. |
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13.05.2009, 21:43 Uhr
 Thakashi
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Hallo zusammen ,
also ich werde mal beantragen das das Fechten ( eine olimpische Disziplin ) wegen der " simulierten tötung " des Gegners in Deutschland verboten wird ...........
Mfg Uwe
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14.05.2009, 07:43 Uhr
 Tacki
Der Poly-Schnitzer-Kalif von Berlin

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14.05.2009, 09:12 Uhr
 phoenix

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Hallo zusammen,
also eine Petition zum Thema ist schon beantragt. Die Bearbeitung bis zu Freischaltung dauert allerdings so 3 Wochen also müssen wir noch ca. zwei Wochen warten.
Wer sich mal zu den Aussagen von Politiker (die die es verbieten wollen) zum Thema informieren möchte sollte sich den Thread pbportal.de. Da gibt es dann so lustige aussagen wie: "Paintball hat nichts mit Waffenrecht zu tun, da man nicht mit Waffen schießt.". Wohlgemerkt von einem der Politiker die mit einer Verschärfung des Waffenrechts Paintball verbieten möchten und den Sport für Sittenwidrig halten, da "da mit Waffen auf Menschen geschossen wird". Beide Aussagen von den selben Menschen in kürzester Zeit. (Allgemein lesen sich so manche Politiker Antworten die da verlinkt sind recht interessant, da es deutlich macht, was diese Herren vom einfachen Wahlpöbel halten.)
Aber das wichtigste beim argumentieren gegen das Verbot ist in meinen Augen immer noch, dass der Staat tief greifende Eingriffe in meine/ unsere Privatsphäre vornimmt. Die Bereiche der persönlichen Lebensgestaltung sind vom Grundgesetz gesondert geschützt. Und das nicht um sonst, da hat sich der Staat raus zu halten!!!
Wo ist sonst mal Schluss, SM Spiele sind ein Sittenwidriges Verhalten, da dabei Menschen gedemütigt werden?!? Nein sogar "auf Zeit" Versklavt und die Sklaverei ist bekanntlich geächtet.
Der Militärmodellbau ist natürlich auch eine Verherrlichung des Krieges, da Kriegsgerät ein Denkmal gesetzt wird. usw. usw.
Jeder Mensch kann zu den Themen seine eigene Meinung haben, doch der Staat DARF diese Meinung nicht vorgeben.
Gruss, Sander
P.S.: Bin mal gespannt, wann ich beim aufrufen von RCPanzer.de auf das bekannt Stopp-Schild stoße. (mal ein Denkansatz für alle die sich ein wenig mit Politik befassen).
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14.05.2009, 09:45 Uhr
 schreiber

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Paintballer sind das (kleinere) Bauernopfer mit ca. 20000 Wählerstimmen gegenüber Schützen & Jägern mit mehreren Hunderttausend Wählerstimmen...
Und es wird doch keiner glauben dass jedoch diese größere Gruppe nach dem nächsten Vorfall mit erwerbberechtigungsschein-pflichtigen Waffen nicht auch dran sein wird (zumindest solange keine Wahl ansteht...).
Ich bin höchst verärgert über die Doppelzüngigkeit unserer Volks(ver)treter und das Eilverfahren vorbei an Experten- und Volksmeinung, Wählermotivation sieht für mich jedenfalls anders aus.
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14.05.2009, 19:38 Uhr
 Tacki
Der Poly-Schnitzer-Kalif von Berlin

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Hi,
wenn ich nicht sone Kieferschmerzen hätte, würde ich jubeln. Ich mache das mal mit
einem Smilie
Ich bin mir aber sicher das das nicht das Ende wahr. Der Angriff auf Paintball war in Jahre 2002
schon mal von einen CDU Gipskrawatte ins leben gerufen worden. Damals wurde ein Gutachten
von der CDU angefordert um zu beweisen das Paintball eine Gewaltverherrlichende Sportart ist. Der Schuss ging nach hinten los
Hier mal eine Aktualisierung:
Nachdem SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz von einem möglichen Scheitern des Paintball-Verbots gesprochen hat, hält nun sein Kollege von der CDU dagegen. Reinhard Grindel sagte stern.de, der Prozess der Waffenrechtsverschärfung gehe wie geplant weiter.
Hat sich die Paintball-Gemeinde zu früh gefreut? Offenbar ist das geplante Verbot des Kampfspiels doch noch nicht vom Tisch - jedenfalls nicht aus Sicht von Unionspolitikern. Reinhard Grindel, der für die CDU im Innenausschuss sitzt, sagte stern.de: "Der Prozess der geplanten Waffenrechtsverschärfung geht wie geplant weiter." Neben anderen Maßnahmen hatten Innenpolitiker von CDU und SPD vorgesehen, auch Paintball zu verbieten. "Ich gehe davon aus, dass es bei der Vereinbarung mit der SPD bleibt", sagte Reinhard Grindel. Qelle Stern.
Ich denke es gibt wichtigere Probleme zu lösen wie Wirtschafts Kriese und so
Mfg.Tacki
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14.05.2009, 20:05 Uhr
 Thakashi
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Es gibt viele , wichtigere Probleme anzupacken , aber es ist eben leider Wahlkampf ....
Da müßen die Bürger geblendet und vera..... werden um Stimmen zu bekommen .
Denen geht es nicht darum Probleme zu lösen , die wissen auch das Paintball mit all dem herzlich wenig zu tun hat . Eben ein Bauernopfer , was sind schon 10 000 Paintballspieler gegen einige 100 000 Sportschützen und Jäger .
Mfg Uwe
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15.05.2009, 07:14 Uhr
 shooter

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moin
Heutige Sportbögen und Armbrüste haben eine Durchschlagskraft, dagenen sind Handfeuerwaffen ne Lachnummer.
Armbrüste gibts übrigens auch mit Magazinen.
Die Armbrust im neuen Waffengesetz
A. Gesetzliche Regelungen
Erstmals ist die Armbrust in einem Waffengesetz geregelt. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind Waffen Schusswaffen
und ihnen gleichgestellte Gegenstände. Nach der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) Abschnitt 1 Unterabschnitt
1 (Schusswaffen) sind nach Nr. 1.2.2 den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände solche "tragbare Gegenstände,
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch
Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z.B. Armbrüste)."
Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung,
sofern sie nicht ausgeschlossen sind.
Nach § 2 Abs. 2 bedarf der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2
zum Waffengesetz genannt sind, der Erlaubnis. In der Waffenliste (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 heißt
es lapidar: Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1
Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1 bis 4) ... bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen ... nicht nach Unterabschnitt
2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind.
Weiterhin ist in § 2 Abs. 4 bestimmt, dass Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise
von der Erlaubnispflicht oder einem Verbot ausgenommen ist, in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt sind.
Vom Gesetz ausgenommene Waffen sind Abschnitt 3 genannt.
Dies bedeutet: Der Umgang mit der Armbrust bedarf mit Ausnahme des Überlassens grundsätzlich der Erlaubnis,
wenn nicht in der Anlage 2 etwas anderes bestimmt ist.
"Umgang" ist definiert in § 1 Abs. 3. Danach hat Umgang mit einer Waffe, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt,
führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
In der Anlage 1 Abschnitt 2 sind sodann Definitionen für die obigen Begriffe enthalten.
Eine Waffe
erwirbt, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,
besitzt, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,
überlässt, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt.
2
Der entscheidende Begriff für den Erwerb und Besitz ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt. Hierzu hat
nun der Bundesgerichtshof für das Waffenrecht ausgeführt, dass für die Ausübung der tatsächlichen Gewalt die
tatsächliche Möglichkeit bestehen muss, über den Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen, d.h. unmittelbarer
Besitzer (unter Ausschluss eines anderen) zu werden (BGH, Beschluss vom 29.10.1974 - 1 StR 5/74 -). In
Rechtsprechung und Kommentarliteratur ist dazu ausgeführt, dass das Bestehen einer jederzeit zu realisierenden
tatsächlichen Herrschaftsmöglichkeit über die Waffe bestehen muss (vgl. z.B. Steindorf, Waffenrecht, 7.
Aufl. 1999).
B. Ausnahmen nach der Anlage 2
Nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 ist erlaubnisfrei nach
Nr. 1.10 der Erwerb und Besitz von Armbrüsten
Nr. 3.2 das Führen von Armbrüsten
Nr. 4.2 der Handel und die Herstellung
Nr. 7.8 das Verbringen und die Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
Leider fällt die Armbrust nicht unter die vom Gesetz ausgenommenen Waffen, denn für sie ist von der Ausnahme
wiederum eine Ausnahme gemacht worden (Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 2 erster Spiegelstrich).
Schlussfolgerung: Der Umgang mit der Armbrust ist in den wichtigen Fällen des Erwerbs, Besitzes, Überlassens,
Führens und Mitnehmens erlaubnisfrei.
Dies gilt allerdings nur für Erwachsene (ab 18 Jahren).
-- Gruß
Andreas
Info: Fahre Kanal 85 / 40 Mhz
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