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Thema: Was ist erlaubt zu WW 2 und was nicht !? |
[ - Antworten - ] |
05.04.2009, 19:49 Uhr
 Frank (FN)
Der, der nicht nur den Imai sondern auch einen 250/8 zersägte !

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Nur mal so am Rande , für die Mitläufer , die Erklärungen für Alles was man so zeigen darf und wenn es die nicht wissen , wer dann !?
http://www.verfassungsschutz.de/....11.08.pdf -- Gruß
Frank
Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln. Erstens durch Nachdenken: Das ist der Edelste.
Zweitens durch Nachahmen: Das ist der Leichteste. Drittens durch Erfahrung: Das ist der Bitterste.
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05.04.2009, 21:45 Uhr
 Frank (FN)
Der, der nicht nur den Imai sondern auch einen 250/8 zersägte !

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06.04.2009, 10:22 Uhr
 modellspezi

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Hallo Frank,
endlich mal bissi Klarheit in die ewige Diskussion!!!
Danke dir!
Gruß
Florian
P.S.: Wir können jetzt so einige Zeichen zu lehrzwecken bzw. auf Ausstellungsstücken platzieren. - habs gestern nur mal überflogen...
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06.04.2009, 10:27 Uhr
 Frank (FN)
Der, der nicht nur den Imai sondern auch einen 250/8 zersägte !

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Morgen Florian ,
will nur hoffen , das sich das mal Einige mehr durchgelesen haben ich finde das Thema ganz interessant , damit dürfte man dann wirklich die Spreu vom Weizen trennen .
-- Gruß
Frank
Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln. Erstens durch Nachdenken: Das ist der Edelste.
Zweitens durch Nachahmen: Das ist der Leichteste. Drittens durch Erfahrung: Das ist der Bitterste.
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06.04.2009, 11:51 Uhr
 modellspezi

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Eben!!!
Vor allem kommt deutlich heraus, dass es im Allg. um die politische Gesinnung geht in Bezug auf die Strafbarkeit.
Bei uns geht es um die originalgetreue Darstellung von Fahrzeugen aus dieser Zeit. Wie z.B. auch bei Flugzeugen, die auf der Finne immer das H - Kreuz haben. Da sagt komischer weise keiner etwas, wenn die bei öffentl. Vorführungen zu sehen sind...
Da wird doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen. - Über was reden wir eigentlich?!?! - Warum rege ich mich eigentlich auf ...
Gruß
Florian
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06.04.2009, 19:34 Uhr
 Radfahrer

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Hallo Rechtschaffene!
Das Problem ist nur, daß Leute, welche zu dem fraglichen Spektrum oder deren Sympathiesanten gehören, nicht mal in der Lage sind, so einen langen, gegliederten Text zu lesen und zu verstehen .
Ich gehe auch mal davon aus, daß Niemand, der klaren Verstandes ist, sich ohne Not auch nur in die Nähe eines Verdachtes bringen will, zum oben genannten Personenkreis zu gehören. Insofern gehört es sich einfach, sich auch durch Nichtverwendung fragwürdiger Symbole und Etiketten vom rechten Rand zu distanzieren. Wer sich nicht distanziert, hat selbst Schuld.
Ein Modell wird nicht besser, scaler oder originalgetreuer, wenn man es durch Anbringen aller Symbole eindeutig als den zweiten Panzer von rechts irgendeiner berüchtigten 2.WK-Hardcore-Einheit zuordnet. Dies zumindest dann, wenn das Ding in der unbedarften Öffentlichkeit gezeigt werden soll. Im geordneten Umfeld eines Museums mag es in passendem Rahmen anders sein. -- Kein Platz für
Schnick und Schnack!
Olaf (der Radfahrer)
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06.04.2009, 19:41 Uhr
 modellspezi

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Da hat einer nicht verstanden worum es geht... - Naja jedem seine Meinung...
Gruß
Florian
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06.04.2009, 22:05 Uhr
 phoenix

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Nabend,
ich muss da Olaf beipflichten, auf ein Modell was ich in der Öffentlichkeit präsentiere brauche ich derartige Symbole einfach nicht.
Eigentlich dachte ich immer Symbole verfassungsfeindlicher Gruppen sind so oder so (in der Öffentlichkeit?) verboten. Irgendwann stand das auch mal in einem langen offizellen Text auf einer Staats-Webseite. Auch gab es da die bekannten Geschichten von den Modellbauen auf Messen und Shows. Und auch mal so eine Sache mit "Linken" T-Shirts mit H.Kreuz und Mülleimer oder durchgestrichen, die bekamen auch Besuch von der Staatsanwaltschaft.
Leider kann ich es in dem verlinken PDF nicht mehr nachlesen, da der Link Tod ist.
Aber wer seine Modelle im öffentlichen Raum bewegt, sollte da schon ein wenig Feingefühl mitbringen. Mit Militär-Modellbau und gerade Panzer-Modellbau haben wir ja schon einen recht schweren Stand. Und mit den falschen "Signalen" am Modell lockt man auch nur die falschen Leute an oder bringt die Leute gegen sich auf. Unsere Berliner Truppe hat da ja schon seine Erfahrungen mit gemacht.
Im Privaten zu Hause muss das jeder für sich entscheiden.
Gruss, Sander
(Edit: Misst, hatte es mit den falschen Link versucht. Jetzt aber ist mir der Text erst mal zu lang, werde ihn mal morgen durchlesen.)
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Beitrag 1 mal editiert. Zuletzt editiert von phoenix am 06.04.2009 22:08. |
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06.04.2009, 22:49 Uhr
 modellspezi

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Nabend,
wollte mich eigentlich raus halten, muss jetzt aber doch nochmal den hinweis los werden.
@Sander,
du vergleichst hier wieder 'Äpfle mit Birnen'!!! - Ein Symbol auf einem T-.Shirt is was ganz anderes als auf einem Scalemodell!!!
...Ihr begreifts wohl nie oder? - Was den Verfassungsschutz interessiert ist die politische Gesinnung, die ich ggf. mit einem T-Shirt nach aussen trage.
Über was reden wir hier eigentlich?!?!
Was is dann mit den Modellbaueren die Sonntags nachmittags in Ihrem Garten mit Gleichgesinnten 'Kriegspielen', unter zu Hilfe nahme von Battleunits??!!! - Da sagt keiner was obwohl hier ja auf den 'Feind' 'geschossen' wird...
Lasst doch mal die Doppelmoral und steht zu eurem Hobby!!!
Solange wir untereinander nicht geschlossen zu unserem Hobby stehen, wird es immer Leute geben die in der Öffentlichkeit versuchen uns zu verunglimpfen, weil sie Halbwahrheiten verbreiten!
Schaut doch mal in die Fliegerscene od. ins benachbarte Ausland wie dort mit unserer Vergangenheit umgegangen wird!!! - So sollten wir auch tun! - Es handelt sich um unsere Geschichte. also steht mal dazu! - unsere Generation hat doch eh schon lange nichts mehr damit zu tun!!!
so das war jetzt das Wort zum Montag Einen schönen Feierabend noch an alle!!!
Gruß
Florian
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07.04.2009, 09:44 Uhr
 phoenix

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Grüße,
zum Hobby stehen heißt aber nicht unnötig zu provozieren.
Also soweit in den Text Überflogen habe gelten Ausnahmen der unten stehenden Regelungen nur bei „der Kunst oder
der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens, der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken
eingesetzt wird.
"
Also ob der Modellbau bereits als Kunstform anerkannt wurde ist mir nicht geläufig, doch um eine Berichterstattung handelt es sich auf keinen Fall.
In Absatz 1.2 heißt es:
„ § 86a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Strafbar nach § 86a StGB ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Die Vorschrift lautet:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 be
zeichneten Parteien und Vereinigungen verbreitet oder öffentlich,
in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften
(§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die ... „
Weiter:
„Hierzu gehören nicht nur die in § 86a Abs. 2 genannten Kennzeichen selbst, es genügt auch eine Abbildung, die z. B. auf einige Meter Entfernung auf Passanten optisch wie ein Hakenkreuz wirkt sowie abgewandelte Symbole, die den Kennzeichen der verfassungswidrigen Organisationen zum Verwechseln ähnlich sind.“
UND:
„1.2.2 Tathandlungen und Täterkreis
§ 86a StGB stellt das Verbreiten oder öffentliche Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe.
Verbreiten:
Dies bedeutet das Überlassen an andere zur Weitergabe an beliebige Dritte.
Verwenden:
Dies umfasst jeden Gebrauch, der das Kennzeichen optisch oder akustisch wahrnehmbar macht, also insbesondere das Tragen,
Zeigen, Ausstellen, Vorführen, Vorspielen, Ausrufen usw..
Nur das öffentliche Verwenden ist strafbar.
Hieran fehlt es beispielsweise
• beim Ausstellen von „Volkssturm“-Armbinden, bei denen das Hakenkreuz verdeckt ist (siehe Nr. 3.4) oder
• beim bloßen Feilbieten von Büchern, die im Innern Kennzeichen
i. S. d. § 86a bs. 2 StGB enthalten (BGHSt 29, 82). 3
Entscheidend ist nicht die Öffentlichkeit des Ortes. Auch das Verwenden in einer Privatwohnung kann – bei entsprechendem Personenkreis – öffentlich sein.“
Also ist laut Gesetz schon das anbringen am Modell und das zeigen des Modells strafbar. Ob sich nun der Verfassungsschutz dafür interessiert ist absolut egal, denn dieser ist für uns nicht zuständig. Da es sich hierbei um eine einfache Straftat handelt, ist die Polizei dafür zuständig.
Und im Zweifelsfall wird das Modell dann einfach beschlagnahmt und ist für (mindestens) längere Zeit weg.
Das ist das was im Text steht, bzw. was ich daraus lesen und sagt nichts dazu aus wie ich dazu steht. Aber so sind die Regeln und an die müssen wir uns halten. Gerade da wir als Panzer-Modellbauer sowieso schon einen schweren Stand haben.
Gruß, Sander
h
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07.04.2009, 10:04 Uhr
 Frank (FN)
Der, der nicht nur den Imai sondern auch einen 250/8 zersägte !

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Morgen ,
wieviel Versuche wird es jetzt noch geben , eine gewisse Meinung zu untermauern ?
In anderen Foren wurde das gelesen , zur Kenntniss genommen und Alle waren über die Info zufrieden , klappt leider nicht überall , Florian Du hast Recht gehabt -- Gruß
Frank
Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln. Erstens durch Nachdenken: Das ist der Edelste.
Zweitens durch Nachahmen: Das ist der Leichteste. Drittens durch Erfahrung: Das ist der Bitterste.
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07.04.2009, 10:07 Uhr
 modellspezi

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Eben dieser Absatz...
...Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens, der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken
eingesetzt wird.
Dabei sieht man schon die wachsweiche Gestaltung. zusammengefasst:
-Berichterstattung (tun wir in gewisser weise. - Schon wenn wir auf Messen Modelle vorführen - berichten)
- Zeitgeschehen der Geschichte... (s.o.)
- ODER ÄHNLICHE ZWECKE (genau das sind wir... Nicht einzuwenden sofern es nicht der persönlichen politischen Gesinnung, und nur darum geht es, abträglich ist).
Gruß
Florian
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07.04.2009, 10:19 Uhr
 chris_at
[Moderator]

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Original von phoenix:
Also ob der Modellbau bereits als Kunstform anerkannt wurde ist mir nicht geläufig, doch um eine Berichterstattung handelt es sich auf keinen Fall.
Vorgehensweise nach dem Ausschlußverfahren; Sind wir hier bei Günther Jauch??
Sonst alles klar Zuhause?
Ich krieg langsam Kopfweh vom lesen, in welcher Gesellschaft leben wir?
Es wird zwanghaft versucht, zeitgenössische Nachbauten in ein rechtsextremes, verbotenes Licht zu stellen;
Gleich hinterher folgt die Auflistung der drohenden Strafen... was für n Quatsch;
Sowas gibts nur in Deutschland... leider..
Schon mal darüber nachgedacht, mit einem Hinweis auf §86 diesen als Ausschluß zu deklarieren bevor die Polizei kommt, oder die heimischen 4 Wände "öffentlich" sind?
mein Schlußwort:
Wenn die Admins das hier in diesem Forum nicht möchten dann ist das ok, dies aber rechtlich belegen zu wollen mit Aussagen mancher HobbyN***jäger oder nebenberuflichen Verfassungsschützern ist mE nach nicht nachvollziehbar;
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Beitrag 3 mal editiert. Zuletzt editiert von chris_at am 07.04.2009 10:29. |
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