02.03.2007, 06:29 Uhr
 Thakashi
|
Hallo Ingo , also : es gibt zwar die gesetzlichen Ruhezeiten ,diese Gelten aber für Lärm der von Nachbarn veruhrsacht wird ( Staubsaugen TV ,Radio etc ) Lärm der durch Handwerker und Baumaßnahmen hervorgerufen wird , ist in Wohngebieten von 6,30 - 19,00 Uhr erlaubt. Ich weiß das ,weil ich in der Baubranche tätig bin , bei uns stehen auch öfters Leute mit roten Köpfen die ihren mittagsschlaf halten wollen ... Leid tut mir das bei Schichtarbeitern die Tags schlafen müßen ,aber es geht nicht anders. An deiner Stelle würde ich nicht unbedingt in der Mittagszeit Lärm machen , aber ansonsten kann dir keiner was. Ich würde den ersten anonymen Brief mit dem Vermerk ( Anonyme Briefe wandern sofort ungelesen in den Mülleimer) mit an die Türe hängen . Andere Mieter haben und werden auch mal Renovieren . Wie gesagt ,es kann dir keiner etwas sollange du dich an die Ruhezeiten hälst ....
Mfg Uwe
|
|
|
|
|
02.03.2007, 07:28 Uhr
 vonDellwig

|
Hallo!
Danke erstmal für die rege Anteilnahme! Wenn ich mir die ganzen Antworten so durchlese, muss ich feststellen, dass das scheinbar kein Einzelfall ist. Hätte nicht gedacht, das sowas so häufig vorkommt, da hab ich bis jetzt ja scheinbar richtig Glück gehabt mit meinen Wohnungen...!?
Denke ich werd den friedlichen Weg gehen, mich an die Ruhezeiten halten und lächeln und für alle Fälle ´ne Rechtschutzversicherung abschließen. Die Briefe ans schwarze Brett zu hängen gefällt mir dann ist nämlich der Platz wo früher die Hausordnung hing (die jetzt scheinbar ihren neuen Platz an unserem Briefkasten hat!?) nicht mehr so leer...
Was ich so widersinnig finde ist ja, dass man auf die Hausordnung hingewiesen wird, OBWOHL man sich an die selbige hält...
Gruß Ingo -- ...Im Auftrag der Deutschen Reichsbahn!
|
|
|
|
|
02.03.2007, 09:12 Uhr
 Tamiya

|
Naja, ne Parkettschleifmaschine macht auch echt nen Höllenkrach und Stauben tuts auch wie die Hölle.
Wenn du das vorher angeschlagen hätts,hätten sich die Leute besser drauf einstellen können.Wenn wirklich jemand krank ist hätte man den zb zur Oma bringen können.Ansonsten kann man die Leute meist mit Schnaps bestechen.Wenn die jetzt zb extra anfangen Musik zu machen damit der Stunk weitergeht hast du auch nichts von. -- Tamiya ,Der Tamiyakenner
|
|
|
|
|
02.03.2007, 11:50 Uhr
 Bernd T.
(tobsber)

|
quote: Original von vonDellwig:
Hallo!
Danke erstmal für die rege Anteilnahme! Wenn ich mir die ganzen Antworten so durchlese, muss ich feststellen, dass das scheinbar kein Einzelfall ist. Hätte nicht gedacht, das sowas so häufig vorkommt, da hab ich bis jetzt ja scheinbar richtig Glück gehabt mit meinen Wohnungen...!?
Denke ich werd den friedlichen Weg gehen, mich an die Ruhezeiten halten und lächeln und für alle Fälle ´ne Rechtschutzversicherung abschließen. Die Briefe ans schwarze Brett zu hängen gefällt mir dann ist nämlich der Platz wo früher die Hausordnung hing (die jetzt scheinbar ihren neuen Platz an unserem Briefkasten hat!?) nicht mehr so leer...
Was ich so widersinnig finde ist ja, dass man auf die Hausordnung hingewiesen wird, OBWOHL man sich an die selbige hält...
Gruß Ingo
--
...Im Auftrag der Deutschen Reichsbahn!
das ist ja das Problem, das es immer wieder Nachbarn gibt die Langeweile haben. meistens sind es Leute die den ganzen Tag zu Hause sind und sich in ihrem Fernsehprogramm gestört fühlen. In der Hausordnung die ja Bestandsteil des Mietvertrages ist, sind die Ruhezeiten klar aufgegliedert. Und daran hat sich jeder Bewohner zu halten. Die einzige Ausnahme sind Handwerker, da kann man ja schlecht erwarten das sie 2 Stunden die Hände in den Schoss legen. Normale handwerkiliche Arbeiten kann ein jeder Mieter in seiner Wohnung ausführen, aber die Ruhezeiten beachten. Und man sollte überlegen ob man gewisse Arbeiten die lärmintensiv sind nicht unbedingt noch abends machen muss. Am Sonn und Feiertag sind solche Arbeiten generell verboten. Es gibt ein Sonn und Feiertagsgesetz. In meinem Freundeskreis haben wir auch gerade so einen Fall wo sich die Nachbarn über Kinderlaufen und spielen in der Wohnung gestört fühlen und die Mutter madig machen wollen. Jetzt sprechen schon die Anwälte, was auch nichts bringt, da jeder seinen Standpunkt hat. Der Vermieter hat sich schön aus der Verantwortung gestohlen indem er sagt das sei eine zivilrechtliche Sache. Da ist aber ein Irrtum denn der Vermieter ist dafür verantwortlich das Ruhe und Frieden im Hause herscht. Wie er das macht ist seine Sache, er hat dafür alle rechtlichen Mittel im Rücken. Meißt vergessen gerade ältere Menschen das sie auch einmal Kind waren, aber z Ihrer Zeit war ja sowieso alles besser. Da herrste auch noch der Kadavergehorsam. Haben die Kinder nicht gehört, dann gabs was an die Löffel.
-- Bernd grüßt aus Hamburg
|
|
|
|
|