|
Thema: Bücher von der steuer absetzen ???? frage wichtig!!! |
[ - Antworten - ] |
25.08.2005, 23:12 Uhr
 TriadeDragon
|
Hab da mal so ne kleine frage. ich bin seid anfang des monats wieder schüler (habe 1,5 jahre gearbeitet und 3,5 jahre vorher eine ausbildung gemacht)
und muss jetzt bücher im wert von 300€ kaufen.
da ich bei amazon geld sparen kann würd mich jetzt inter.. ob ich diese büche auch von der steuer absetzen kann oder nicht. also ob das anerkannt wird.
hoffe da kann mir einer helfen.
mfg TD (Patrick)
|
|
|
|
|
25.08.2005, 23:17 Uhr
 Holzmeyer
der Ponalmaster (Falke)

|
Hi "Männers"
@Patrick
wenn du eine Rechnung über den Warenwert mit ausgewiesener MWST. von Amazon bekommst,dann
ist das kein Problem.Ohne Rechnung brauchst du beim Finanzamt nichts einreichen.
Wo die Bücher herkommen ist egal - wie gesagt die Rechnung ist wichtig.
Gruss Bernd -- "Was guckst du?"
|
|
|
|
|
26.08.2005, 09:42 Uhr
 Royal_Blackwatch

|
Moin
Wichtig ist noch das die Bücher mit Titel ausgewiesen sind, sonst machen einige Finanzämter zicken...
gruß
Torsten -- Ich habe nichts gegen Wahnsinn, ich genieße jede Minute davon
|
|
|
|
|
26.08.2005, 10:44 Uhr
 merkava

|
Hallo,
stell' sicher, dass die Bücher auf der Rechnung als "Fachbuch" ausgewiesen sind, dann kannst Du sie steuerlich absetzten.
Gruss,
"MERKAVA"
|
|
|
|
|
26.08.2005, 15:04 Uhr
 TriadeDragon
|
und was ist wenn ich von der schule ein le rmittelnachweis über diese bücher bekomme? dann muss das doch nnicht extra fachbuch dran stehen oder?
danke an alle. dann kann ich jetzt die bücher auch bestellen!
super.
habt mir sehr geholfen!
mfg euer td
ps.
ich muss noch ein projekt suchen das ich im laufe des nächsten jahres machen muss.
ich mache meinen techni er in Datenverarbeitungs technik. also wenn einer ne idee hat dann einfach hir mal rein schreiben. danke!
|
|
|
|
|
26.08.2005, 22:03 Uhr
 JuergenL
|
Hallo Patrick,
mein schlaues Steuerbuch sagt: "Fortbildungskosten sind gegenüber den Ausbildungskosten abzugrenzen; Ausbildungskosten können nämlich nur begrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Gesetzgeber hat die großzügige BFH-Rechtsprechung, dass auch Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, 'gekippt'. "
Wenn das Ganze eine Forbildung ist, dann kannst du die Bücher sicher absetzen; wenn es eine Ausbildung ist, gibt es eine Obergrenze. Zitat: "Aus dem Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug werden alle Aufwendungen für den erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen, sowie für ein Erststudium ausgeschlossen. Solche Aufwendungen können nur im Rahmen des auf 4.000 EUR begrenzten Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden."
Ich hoffe, das hilft weiter. -- Beste Grüße
Jürgen
|
|
|
|
|
27.08.2005, 15:34 Uhr
 TriadeDragon
|
mhm das ist gut zu wissen. ist ja ne weiter bzw. fortbildung.
danke habt mir sehr geholfen.
bis dann euer td
|
|
|
|
|