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      Bücher von der steuer absetzen ???? frage wichtig!!!
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Thema: Bücher von der steuer absetzen ???? frage wichtig!!!

[ - Antworten - ]
Seiten: [1] 
25.08.2005, 23:12 Uhr
TriadeDragon besucht im Moment nicht das Board.TriadeDragon eine private Nachricht schreibenTriadeDragon
Hab da mal so ne kleine frage. ich bin seid anfang des monats wieder schüler (habe 1,5 jahre gearbeitet und 3,5 jahre vorher eine ausbildung gemacht)
und muss jetzt bücher im wert von 300€ kaufen.
da ich bei amazon geld sparen kann würd mich jetzt inter.. ob ich diese büche auch von der steuer absetzen kann oder nicht. also ob das anerkannt wird.

hoffe da kann mir einer helfen.

mfg TD (Patrick)
  
25.08.2005, 23:17 Uhr
Holzmeyer besucht im Moment nicht das Board.Holzmeyer eine private Nachricht schreibenHolzmeyer
der Ponalmaster (Falke)



Hi "Männers"

@Patrick

wenn du eine Rechnung über den Warenwert mit ausgewiesener MWST. von Amazon bekommst,dann

ist das kein Problem.Ohne Rechnung brauchst du beim Finanzamt nichts einreichen.

Wo die Bücher herkommen ist egal - wie gesagt die Rechnung ist wichtig.

Gruss Bernd
--
"Was guckst du?"
  
26.08.2005, 09:42 Uhr
Royal_Blackwatch besucht im Moment nicht das Board.Royal_Blackwatch eine private Nachricht schreibenRoyal_Blackwatch


Moin

Wichtig ist noch das die Bücher mit Titel ausgewiesen sind, sonst machen einige Finanzämter zicken...


gruß
Torsten
--
Ich habe nichts gegen Wahnsinn, ich genieße jede Minute davon
  
26.08.2005, 10:44 Uhr
merkava besucht im Moment nicht das Board.merkava eine private Nachricht schreibenmerkava



Hallo,

stell' sicher, dass die Bücher auf der Rechnung als "Fachbuch" ausgewiesen sind, dann kannst Du sie steuerlich absetzten.

Gruss,
"MERKAVA":teufel:
  
26.08.2005, 15:04 Uhr
TriadeDragon besucht im Moment nicht das Board.TriadeDragon eine private Nachricht schreibenTriadeDragon
und was ist wenn ich von der schule ein le rmittelnachweis über diese bücher bekomme? dann muss das doch nnicht extra fachbuch dran stehen oder?

danke an alle. dann kann ich jetzt die bücher auch bestellen!
super.


habt mir sehr geholfen!

mfg euer td

ps.


ich muss noch ein projekt suchen das ich im laufe des nächsten jahres machen muss.
ich mache meinen techni er in Datenverarbeitungs technik. also wenn einer ne idee hat dann einfach hir mal rein schreiben. danke!
  
26.08.2005, 22:03 Uhr
JuergenL besucht im Moment nicht das Board.JuergenL eine private Nachricht schreibenJuergenL
Hallo Patrick,

mein schlaues Steuerbuch sagt: "Fortbildungskosten sind gegenüber den Ausbildungskosten abzugrenzen; Ausbildungskosten können nämlich nur begrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Gesetzgeber hat die großzügige BFH-Rechtsprechung, dass auch Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, 'gekippt'. "

Wenn das Ganze eine Forbildung ist, dann kannst du die Bücher sicher absetzen; wenn es eine Ausbildung ist, gibt es eine Obergrenze. Zitat: "Aus dem Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug werden alle Aufwendungen für den erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen, sowie für ein Erststudium ausgeschlossen. Solche Aufwendungen können nur im Rahmen des auf 4.000 EUR begrenzten Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden."

Ich hoffe, das hilft weiter.
--
Beste Grüße
Jürgen
  
27.08.2005, 15:34 Uhr
TriadeDragon besucht im Moment nicht das Board.TriadeDragon eine private Nachricht schreibenTriadeDragon
mhm das ist gut zu wissen. ist ja ne weiter bzw. fortbildung.
danke habt mir sehr geholfen.

;D


bis dann euer td
  
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