14.02.2005, 22:06 Uhr
 Modellguschtl

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Hallo Delwig
Ganz Schönes Diskusionsthema Hast du hier angezetelt aber ich erklärs mal kurz und Knakig. Die Auktion Ist mit deinem Gebot zuende gegangen richtig? Also ist es ein Rechtsgültiger Verkaufsvertrag den der Verkäufereinzuhalten Hat:
da ich selbst viel mit Ebay zu tun Habe sowohl als Käufer wie Verkäufer habe ich auch zwei fälle erlebst
1er habe was gekauft erwollte es nicht rausrücken weil zu wenig Anwalt beauftragt , Gericht und recht bekommen. ich hab mein teil und er die ganzen verfahrenskosten dazu für eine ware von von 160 Euro die ich für 15 euro gekauft hatte Pech für in hääte die Auktion Abrechen müssen bevor sie zuende war.
2. Hatte eine Artikel Eingestellt bekam das doppelte des warenwertes als der käufer das merkte wollte er die ware nicht mehr nehmem kurzer brief vom Anwalt und schon war das geld da plus die Anwaltskosten. hätte auch pech haben könnenund es wäre für die hälfte vom wert raus .
Soviel zu dem Thema recht bei Ebay Auktionen , aber sooft kommt das nicht vor eher selten das das Passiert 99% sind Korrekt.
Gruß
Peter -- Pälzerbursch Peter
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